VLP Meeder-Neida: Bürgerbegehren aufgrund irreführender Fragestellung unzulässig

29. September 2016

Die Diskussionen um den Neubau eines Verkehrslandeplatzes wird in Coburg mit großer Vehemenz geführt. Und das nicht immer sachlich.

In der Tat gibt es viele offene Fragen: Genehmigungsfähigkeit, Betriebskosten, Mehrkosten, Rückbaukosten der Brandensteinsebene und eben die Zulässigkeit eines v.a. durch Bündnis 90/ Die Grünen und ÖDP initiierten Bürgerbegehrens.

Zumindest betreffend das Bürgerbegehren besteht nun wohl erst einmal Klarheit.

Wir als SPD unterstützen Ideen zur Bürgerbeteiligung immer gerne. In diesem Falle ist das heutige Urteil jedoch keine Überraschung für uns, da schon in der Stadtratssitzung, in der die Zulässigkeit des Begehrens durch diesen abgelehnt wurde. aus den Reihen der VLP-Neubau-Kritiker unserer Fraktion klargestellt wurde, dass das von den Initiatoren eingebrachte Bürgerbegehren rechtlich unzulässig ist und daher eine Zulassung des Bürgerbegehrens nicht mitgetragen werden könne.

Alle weiteren offenen Fragen gilt es in rechtsstaatlichen und demokratischen Entscheidungsfindungen zu beantworten. Dies bitten wir sowohl durch die Neubaukritiker als auch die Befürworter im Rahmen der inhaltlich zu führenden Debatte über den Neubau VLP zu respektieren.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Sauerteig Vorsitzender

http://www.infranken.de/regional/coburg/Coburg-Buergerentscheid-Flugplatz-abgewiesen;art214,2206808

Teilen